Unverbindliche Listenorientierung

Ist eine Diagnose in einer BVB- oder LHB-Liste aufgeführt?

Dieses Suchwerkzeug zeigt, ob ein eingegebener Begriff in der hinterlegten BVB-/LHB-Orientierungsliste vorkommt. Ein Treffer ist keine Diagnose, keine Anspruchsbestätigung und keine Empfehlung für einen bestimmten ICD-10-Code oder ein bestimmtes Heilmittel.

Die verbindliche Prüfung übernehmen Ärztin oder Arzt anhand der aktuellen offiziellen Regelungen und des individuellen Falls.

Was bedeutet BVB & LHB?

BVB und LHB sind unterschiedliche Regelungen. Ob ihre Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, prüft die behandelnde Arztpraxis nach den aktuellen offiziellen Vorgaben.

Langfristiger Heilmittelbedarf (LHB)

  • betrifft bestimmte langfristige Verordnungssituationen
  • Diagnose und gegebenenfalls Zusatzkriterien müssen vollständig passen
  • Heilmittel und Frequenz bleiben ärztliche Entscheidungen
  • aktuelle G-BA-/Kassenregelungen sind maßgeblich

Besonderer Verordnungsbedarf (BVB)

  • betrifft bestimmte besondere Verordnungssituationen
  • kann diagnose- und zeitbezogene Zusatzkriterien enthalten
  • eine Listenähnlichkeit reicht nicht als Nachweis
  • die verbindliche Bewertung erfolgt ärztlich

So nutzt Du die Orientierung sicher

Der Checker hilft bei der Vorbereitung einer sachlichen Rückfrage, entscheidet aber nichts.

Was das Werkzeug zeigt:

  • • ob ein Suchbegriff in der hinterlegten Orientierungsliste vorkommt
  • • welche Kategorie dort genannt wird
  • • welche Hinweise im Datensatz hinterlegt sind
  • • welche Fragen Du mit der Arztpraxis klären kannst

Was das Werkzeug nicht zeigt:

  • • keine medizinische Diagnose oder Anspruchsbestätigung
  • • keine Empfehlung, einen ICD-10-Code zu ändern
  • • keine Budget-, Regress- oder Erstattungsgarantie
  • • keine Entscheidung über Heilmittel, Menge oder Frequenz

Eintrag gefunden?

Bitte die behandelnde Arztpraxis, Diagnose und aktuelle Voraussetzungen im Einzelfall zu prüfen.

KraftWerk beantwortet gern organisatorische Fragen zu einer bereits ausgestellten Heilmittelverordnung. Medizinische Notwendigkeit, Kodierung und Heilmittelwahl verbleiben bei der verordnenden Praxis.

02571 - 540 432 0

Hinweis: Dieser Checker dient nur der unverbindlichen Listenorientierung. Er ersetzt weder ärztliche Diagnose noch Prüfung der aktuellen Vorgaben. Verordnung, Kodierung, Heilmittelwahl, Menge und Frequenz obliegen der behandelnden Arztpraxis.

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